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Benchmark-Verordnung
Benchmark-Verordnung
Eine Benchmark ist eine Vergleichsgröße, an der die Performanz von Finanzinstrumenten gemessen wird. Benchmarks können auf einem Index beruhen, der Finanzinstrumente desselben Typs enthält, z. B. Aktien oder Anleihen. Sie können auch für eine bestimmte Branche, einen Typ von Unternehmen oder als Vergleichsgröße für die Gesamtwirtschaft berechnet werden.
Die Integrität von Benchmarks ist entscheidend für die Preisgestaltung vieler Finanzinstrumente (z. B. Zinsswaps), kommerzieller und nichtkommerzieller Verträge (z. B. Darlehen und Hypotheken) sowie für das Risikomanagement. Besteht die Gefahr, dass Benchmarks manipuliert werden, kann dies das Marktvertrauen untergraben, zu erheblichen Verlusten für Anleger führen und die Realwirtschaft verzerren. Hier setzt die Verordnung über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden (Benchmark-Verordnung) an.
Die Benchmark-Verordnung wurde 2019 überarbeitet, um zwei neue Kategorien von EU-Klimawandel-Benchmarks und EU-Paris-ausgerichteten Benchmarks sowie nachhaltigkeitsbezogene Angaben für Benchmarks hinzuzufügen.
Darüber hinaus, fand im Laufe des Jahres 2020 eine gezielte Überprüfung der Benchmark-Verordnung statt. Anlass der Überprüfung war die Ankündigung der britischen Financial Conduct Authority (FCA) im Jahr 2017, dass die London Interbank Offered Rate (LIBOR) bis Ende 2021 auslaufen wird. Die überarbeitet Verordnung erlaubt es der Europäischen Kommission, kritische Benchmarks und sonstige Benchmarks durch eine sogenannte gesetzliche Ersatz-Benchmark zu ersetzen. Dies soll verhindern, dass durch die Einstellung einer Benchmark die Funktionsweise der Finanzmärkte in der EU erheblich beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus sieht die geänderte Verordnung verlängerte Übergangsregelungen für Drittland-Benchmarks vor. Dies ermöglicht in der EU beaufsichtigten Unternehmen, diese Benchmarks bis Ende 2023 weiter zu verwenden.
Ziel
Regulierung auf europäischer Ebene ist deshalb notwendig, um das Funktionieren und die Steuerung des Benchmark-Prozesses zu verbessern und sicherzustellen, dass in der EU definierte und verwendete Benchmarks robust, zuverlässig, repräsentativ und zweckmäßig sind und nicht manipuliert werden.
Die Benchmark-Verordnung wurde 2013 vorgeschlagen, um das Vertrauen in Benchmarks nach den LIBOR- und EURIBOR-Skandalen wiederherzustellen. Die Verordnung deckt jedoch ein weites Spektrum von Benchmarks unterschiedlichen Charakters ab. Beispielsweise sind regulierte Daten-Benchmarks – die auf der Grundlage von Eingangsdaten regulierter Handelsplätze ermittelt werden – im Vergleich zu Zins-Benchmarks weniger anfällig für Manipulationen.
Zeitplan
Die Benchmark-Verordnung (Level 1) trat am 30. Juni 2016 in Kraft und wird seit 1. Januar 2018 angewandt. Die technischen Regulierungsstandards sowie die Durchführungs- und delegierten Rechtsakte (Level 2) sind am 25. November 2018 in Kraft getreten und werden seit dem 25. Januar 2019 angewandt.
Die Änderungen in Bezug auf die Klima-Benchmarks wurden im Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht und traten am 30. April 2020 in Kraft. Im Juli 2020 hat die Europäische Kommission delegierte Rechtsakte erlassen, in denen technische Mindestanforderungen an die Methodik der EU-Klima-Benchmarks festgelegt sind. Die delegierten Rechtsakte unterliegen derzeit einer Prüfungsfrist durch das Europäische Parlament und den Rat.
Die Änderungen der Bestimmungen zu Ausnahmen einiger Devisenkassa-Benchmarks aus Drittländern und die Benennung von Ersatz-Benchmarks für bestimmte auslaufende Benchmarks wurden am 12. Februar 2021 im Amtsblatt veröffentlicht und traten am folgenden Tag in Kraft.